Kursbeschreibung
Kursdetails
Teilnahmevoraussetzungen
Der Umgang mit Schusswaffen erfordert besondere Verantwortung. Zu schnell können Menschen in Gefahr geraten oder Schaden erleiden. Der Gesetzgeber fordert daher in bestimmten Fällen eine waffenrechtliche Untersuchung.
Werden einer Waffenbehörde Tatsachen bekannt, die Zweifel an Ihrer Eignung auslösen, so werden Sie aufgefordert, das Zeugnis eines hierfür qualifizierten Arztes oder Psychologen vorzulegen.
Bei der Eignung geht es um persönliche und charakterliche Merkmale, wie z. B. die psychische Gesundheit und den Ausschluss von Suchterkrankungen. Aber auch dann, wenn durch den Bewerber eine Gefahr für ihn selbst oder für andere ausgehen kann, stellt sich die Frage nach der persönlichen Eignung.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, diese Zweifel gegenüber der Waffenbehörde auszuräumen, indem Sie ein Gutachten vorlegen, aus dem ersichtlich wird, dass die Ihnen zur Last gelegten Vorkommnisse Ausnahmen darstellen und/oder es an Ihrer generellen Zuverlässigkeit keine Zweifel gibt.
Rahmen des Programms
Sie erteilen uns schriftlich den Auftrag zur Durchführung einer waffenrechtlichen Begutachtung (Preis: 790,- €)
Vor der Untersuchung wird uns die Waffenbehörde die Akten übersenden. Unser Fachpsychologe ist für die Begutachtung gemäß Waffengesetz qualifiziert.
Bei der Terminvereinbarung bemühen wir uns Ihre Wünsche und Bedürfnisse zu berücksichtigen.
Am Untersuchungstag werden Sie nach der Anmeldung - bringen dazu Ihren Personalausweis mit - gebeten, einige Fragebögen auszufüllen.
Anschließend absolvieren Sie anerkannte psychologische Testverfahren. Die eingesetzten Testverfahren sind wissenschaftlich fundiert und erprobt.
Der Gutachter führt anschließend mit Ihnen das psychologische Untersuchungsgespräch durch.
Sollten weitere Befunde erforderlich sein, so wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, auch diese noch beizubringen.
Der Zeitbedarf für die gesamte Untersuchung beträgt zwei bis drei Stunden.
Innerhalb von zwei Wochen - unter der Voraussetzung, dass alle Befunde vorliegen - erhalten Sie Ihr aussagefähiges Zeugnis in doppelter Ausführung und legen eines davon Ihrer zuständigen Behörde vor, die es für eine Entscheidung gemäß Waffengesetz benötigt.
Häufig gestellte Fragen
Wird die zuständige Waffenbehörde über die Untersuchungsergebnisse informiert?
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