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Waffenrechtliche Begutachtung

Waffenrechtliche
Begutachtung

Beschreibung des Angebots

Der Umgang mit Schusswaffen erfordert besondere Verantwortung. Zu schnell können Menschen in Gefahr geraten oder Schaden erleiden.

Der Gesetzgeber fordert daher in bestimmten Fällen eine waffenrechtliche Untersuchung zum Nachweis der persönlichen Eignung: im Falle des Erstantrags auf Waffenbesitz bei unter 25-Jährigen (vorzeitige Erteilung) oder falls die Behörde Zweifel an der persönlichen Eignung zum Waffenbesitz hat. Dieser Nachweis gelingt durch ein Gutachten, das die Anforderungen zur Vorlage bei der Waffenbehörde erfüllt.

Werden einer Waffenbehörde Tatsachen bekannt, die Zweifel an Ihrer Eignung auslösen, so werden Sie aufgefordert das Zeugnis eines/einer hierfür qualifizierten Arztes/Ärztin oder Psychologen/Psychologin vorzulegen. Sie haben die Möglichkeit, diese Zweifel gegenüber der Waffenbehörde auszuräumen, indem Sie ein Gutachten vorlegen, aus dem ersichtlich wird, dass die Ihnen zur Last gelegten Vorkommnisse Ausnahmen darstellen und/oder es an Ihrer generellen Zuverlässigkeit keine Zweifel gibt.

Bei der Eignung geht es um persönliche und charakterliche Merkmale, wie z. B. die psychische Gesundheit und den Ausschluss von Suchterkrankungen. Aber auch dann, wenn durch den Bewerber/die Bewerberin eine Gefahr für ihn selbst oder für andere ausgehen kann, stellt sich die Frage nach der persönlichen Eignung.


Details

Preis: 450,00 € / 850,00 €
Dauer: 3 - 4 Stunden

Teilnahmevoraussetzungen

Einer Waffenbehörde sind Tatsachen bekannt geworden, die Zweifel an Ihrer Eignung auslösen.

Sie haben einen Antrag auf Waffenbesitz gestellt und sind unter 25 Jahre alt.

Der Gesetzgeber fordert von Ihnen eine waffenrechtliche Untersuchung zum Nachweis der persönlichen Eignung.


Rahmen des Angebots

Sie erteilen uns schriftlich den Auftrag zur Durchführung einer waffenrechtlichen Begutachtung (Preis: 450,- € bei vorzeitiger Erteilung, 850,- € bei Eignungszweifeln )

Vor der Untersuchung wird uns die Waffenbehörde die Akten übersenden. Unser Fachpsychologe ist für die Begutachtung gemäß Waffengesetz qualifiziert.

Bei der Terminvereinbarung bemühen wir uns Ihre Wünsche und Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Am Untersuchungstag werden Sie nach der Anmeldung - bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis mit - gebeten, einige Fragebögen auszufüllen.

Anschließend absolvieren Sie anerkannte psychologische Testverfahren. Die eingesetzten Testverfahren sind wissenschaftlich fundiert und erprobt.

Der Gutachter führt anschließend mit Ihnen das psychologische Untersuchungsgespräch durch.

Sollten weitere Befunde erforderlich sein, so wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, auch diese noch beizubringen.

Der Zeitbedarf für die gesamte Untersuchung beträgt drei (vorzeitige Erteilung) bis vier (Eignungszweifel) Stunden.

Innerhalb von zwei Wochen - unter der Voraussetzung, dass alle Befunde vorliegen - erhalten Sie Ihr aussagefähiges Zeugnis in doppelter Ausführung und legen eines davon Ihrer zuständigen Behörde vor, die es für eine Entscheidung gemäß Waffengesetz benötigt.


Häufig gestellte Fragen

F1

Wird die zuständige Waffenbehörde über die Untersuchungsergebnisse informiert?

Alle Daten und Informationen unterliegen strikt der Schweigepflicht. Außer dem für Sie angefertigten Zeugnis, das ausschließlich Ihnen persönlich zugestellt wird, werden wir keiner Person oder Behörde eine Auskunft erteilen.

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