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Nutzung der
gerichtlichen Sperrfrist

Nutzung der
gerichtlichen Sperrfrist

Beschreibung des Angebots

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird, setzt das Gericht auch eine Frist fest, während derer Sie keine neue Fahrerlaubnis bekommen dürfen.

Diese Sperrfrist können Sie verkürzen, wenn Sie an einer entsprechenden Schulung, entweder in einer Gruppe oder auch einzeln, teilnehmen.

Können Sie eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme vorlegen, kann das Gericht Ihre Sperrfrist verkürzen – bis zu 3 Monaten. Abhängig ist dies von dem Bundesland, in welchem Sie aufgefallen sind.

Ob für Sie eine Sperrfristabkürzung in Betracht kommt, können wir am besten im persönlichen Gespräch klären.

Wenn Ihre Blutalkoholkonzentration bei der Auffälligkeit 1,6 Promille oder höher ausgefallen ist, kommt auf jeden Fall eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf Sie zu, bevor die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen eine neue Fahrerlaubnis erteilt.

Auch unter 1,6 Promille kann bei vorliegenden weiteren Tatsachen, die auf Alkoholmissbrauch hinweisen, ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten gefordert werden.

In einem solchen Fall wird die Schulung, auch wenn Sie keine Sperrfristabkürzung erreichen können, doch für Sie nützlich sein: zur sicheren Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung.


Details

Preis: Vorgespräch: 110,00 € + Schulung: 430,00 €
Dauer: Vorgespräch: 1 Std. + Schulung: 3 Sitzungen á 6 Std.

Teilnahmevoraussetzungen

Sie sind mit Alkohol im Straßenverkehr auffällig geworden.

Es handelt sich um eine Straftat, d.h. das Gericht hat bzw. wird Ihnen mit Strafbefehl bzw. Urteil die Fahrerlaubnis entziehen.

Sie wollen die gerichtliche Sperrfrist von in der Regel 9 bis 12 Monaten (in der die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf) nutzen, und mit der erfolgreichen Teilnahme die Sperrfrist verkürzen oder sogar aufheben lassen.


Rahmen des Angebots

In einem diagnostischen Vorgespräch wird geklärt, ob die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Schulung vorhanden sind.

Der Preis dafür beträgt 110,- €.

In drei Sitzungen (Umfang – je nach Teilnehmerzahl – 12 – 18 Stunden) erarbeiten Sie sich alle Grundlagen für Ihre künftig erfolgreiche Problemlösung ‚Alkoholkonsum und Autofahren‘.

Der Preis dafür beträgt 430,- €.

Bei Gerichtsstand Hamburg: In einem diagnostischen Nachgespräch, das sich an den MPU-Kriterien orientiert, prüfen wir, ob Sie die Schulungsinhalte verstanden und für sich umgesetzt haben.

Der Preis dafür beträgt 110,- €. Bei Terminschwierigkeiten oder auf besonderen Wunsch ist auch eine Einzelschulung möglich (Rahmen und Preis auf Anfrage).

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung (ohne weitere Kosten), mit der Sie bei dem zuständigen Gericht formlos um eine Abkürzung bzw. Aufhebung Ihrer festgelegten Sperrfrist vorsprechen.


Häufig gestellte Fragen

F1

Wann sollte ich denn mit der Maßnahme beginnen?

Sie sollten sich so früh wie möglich kümmern, am besten am Tag nach der Auffälligkeit. Damit schaffen Sie die besten Voraussetzungen für sich, eine möglichst kurze Sperrfrist optimal zu nutzen. Nicht nur, dass Sie Zeit sparen können. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich wird, können Sie dieser beruhigter entgegensehen.

F2

Gibt es eine Garantie, dass das Gericht die Teilnahmebescheinigung würdigt?

Nein, eine Garantie gibt es nicht. Wir informieren Sie über die Erfolgsaussichten. Oder, falls Sie anwaltlich vertreten sind, kann Ihr Anwalt/Ihre Anwältin im Vorfeld die Erfolgsaussichten mit dem Gericht klären.

F3

Kann ich die Teilnahmebescheinigung auch anstelle eines Medizinisch-Psychologischen Gutachtens bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen?

Nein, falls Ihre Blutalkoholkonzentration über 1,6 Promille lag, wird auf jeden Fall ein positives Gutachten einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) von Ihnen verlangt, bevor eine Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann. Bei einer Blutalkoholkonzentration zwischen 1,1 und 1,59 Promille kommt es auf die Umstände an – bei Hinweisen auf Alkoholmissbrauch kann auch ein Gutachten gefordert werden.

F4

Wird die Teilnahmebescheinigung bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) anerkannt?

Sie müssen bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) den Gutachter/die Gutachterin überzeugen. Wenn Sie sich mit Ihrer Alkoholfahrt auseinandergesetzt haben, und Ihr Alkoholtrinkverhalten geändert haben, unterstützt durch die Kursteilnahme, wird dies bei der MPU anerkannt werden.

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    040 390 76 33


    info@vbs-hamburg.de


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    Nutzung der gerichtlichen Sperrfrist

    Eine Chance für auffällige Autofahrer

    Dieses Buch versammelt die Beiträge eines VBS-Symposiums, das 2006 in Hamburg für Rechtsanwälte und Verkehrspsychologen veranstaltet wurde. Ein renommierter Verkehrsanwalt, ein erfahrener Verkehrsrichter und Verkehrspsychologen zeigen auf, warum es wichtig für die Betroffenen ist, die Sperrfrist zu nutzen und wie dieser Anspruch aus rechtsanwaltlicher und richterlicher Sicht unterstützt werden kann. Dieses gerade für Rechtsanwälte nützliche Buch kann für 21,00 € erworben werden.
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